Präventionskurs nach § 20 (1) SGB V
Ihre Gesetzliche Krankenkasse bezuschusst einen Präventionskurs nach § 20 Abs. 1 SGB V pro Jahr mit bis zu 75 €. Wir bieten regelmäßig Kurse an, die Sie zur Inanspruchnahme des Zuschusses berechtigen. Die Kurse umfassen jeweils mindestens 10 Kurseinheiten, die Kosten pro Kurs betragen 150 €. Nach Beeindigung des Kurses erhalten Sie eine Teilnahmebescheinigung. Wenn Sie an mindestens 80% der Kurstermine teilgenommen haben, erhalten Sie eine entsprechende Erstattung von Ihrer Krankenkasse.
Das aktuelle Kursprogramm erhalten Sie in der Klinik bzw. steht Ihnen hier später zum Download zur Verfügung.