Heilmittelverordnung
Bei entsprechender Indikation kann Ihr Arzt eine Heilmittelverordnung (KG-Gerät, D1 oder MKT) ausstellen. Dies gilt sowohl für gesetzlich als auch privat versicherte Patienten. Optimalerweise starten Sie Ihre Behandlung in der Klinik Limberger nach Rücksprache und Verordnung durch Ihren Arzt mit einer
Classic-Analyse, die die Erarbeitung eines individuellen Therapieplans zulässt. Die Kosten für diese Analyse werden von der Krankenkasse
nicht übernommen.
Sind Sie bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichert berechnen wir Ihnen für Ihre Therapieeinheiten lediglich den gesetzlich vorgeschriebenen Eigenanteil.